Reha-Technik
Pflegehilfsmittel
·Pflegebetten elektrisch verstellbar
·Pflegebettenzubehör
·Einlegerahmen elektrisch verstellbar für vorhandene Bettgestelle
·Beistelltisch
·Dekubitus-Prophylaxe und Therapie
-Dynamische Wechseldrucksysteme
-Großzellensysteme
·Badewannen-Lifter
·Patienten-Lifter
·Lagerungshilfen
·Multifunktionsrollstühle
Pflegebedürftigkeit – Pflegeversicherung
In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 1,2 Millionen Menschen, die als
Folge einer Behinderung oder aufgrund ihres Alters dauernd auf Hilfe oder Pflege
angewiesen sind. Etwa 80% von ihnen werden in ihrem häuslichen Umfeld versorgt.
Seit dem 1. Januar 1995 gibt es den
jüngsten Bestandteil unseres
Sozialversicherungssystems:
die soziale Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung bietet:
·Schutz vor finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit.
·Sie ist eine Pflichtversicherung.
·Es sind alle einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert
sind.
·Private Krankenversicherungsnehmer müsse eine private Pflegeversicherung
abschließen.
Was heißt „pflegebedürftig“?
Menschen, die für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrende Verrichtung des
täglichen Lebens auf Dauer (mindestens für sechs Monate) in erheblichem Maß der
Hilfe bedürfen, werden als pflegebedürftig betrachtet.
Der Medizinische Dienst der Krankenkasse prüft das Vorliegen und den Grad
(Stufe) einer Pflegebedürftigkeit. Die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sind
bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen.
Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema, beraten wir Sie auch gerne persönlich.
Mit diesen Firmen arbeiten wir zusammen: